Einsatzvorgaben und Management bei der Laserbehandlung

Die Laserbehandlung ist ein „zweischneidiges Schwert“. Bei richtiger Anwendung kann sie der Menschheit zugute kommen. Bei unsachgemäßer Anwendung kann sie dem menschlichen Körper bleibende Schäden zufügen. Daher ist die strikte Einhaltung der Qualitätskontrollanforderungen und der relevanten Regeln und Vorschriften bei der Laseranwendung von großer Bedeutung.

(1) Klassifizierung von Lasern

Laser können je nach ihrer Schädlichkeit für den menschlichen Körper in vier Stufen eingeteilt werden. Dies basiert hauptsächlich auf den Vorschriften des US Bureau of Radiation Health.
Standard.
Laser der Klasse I: Unter normalen Betriebsbedingungen stellt diese Laserklasse keine Strahlungsgefahr für den menschlichen Körper dar. Daher sind Kontrollmaßnahmen nicht erforderlich und Warnschilder nicht erforderlich. 02 Laser der Klasse II: Wird auch als Laser mit geringer Leistung bezeichnet. Bei der Verwendung sind im Allgemeinen keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, solange Sie vorsichtig damit umgehen. Allerdings müssen Warnschilder an der Außenabdeckung der Maschine angebracht werden. Huiwu-Laser der Klasse III: Wird auch als Laser mittlerer Leistung bezeichnet. Typ III-A stellt ein geringes Risiko für den menschlichen Körper dar, und Typ III-B stellt ein mittleres Risiko für den menschlichen Körper dar. Da diese Laserklasse dem menschlichen Körper direkten Schaden zufügen kann, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Es ist strengstens verboten, direkt in den Laserstrahl zu blicken. Gleichzeitig muss die Laserreflexion so weit wie möglich reduziert werden. Auf der Abdeckung der Maschine müssen Warnschilder angebracht werden.
Laser der Klasse IV: Dieser Lasertyp hat eine hohe Ausgangsleistung und ist für den menschlichen Körper äußerst gefährlich. Daher müssen strenge Schutzmaßnahmen getroffen und Warnschilder angebracht werden. Am besten platzieren Sie dasselbe Laserpaar für den Fernbetrieb in getrennten Räumen.

(2) Sicherheitseinstellungen des Laserraums

(1) Der Laser-Behandlungsraum muss über eine Absaugvorrichtung verfügen.
(2) An der Tür des Laserbehandlungsraums sollten Warnschilder zur Lasersicherheit angebracht sein.
(3) Der Laserbehandlungsraum sollte regelmäßig gereinigt oder desinfiziert werden, und chirurgische Instrumente sollten ebenfalls regelmäßig desinfiziert werden.
(4) Der Laserbehandlungsraum muss über ausreichende Beleuchtungs- und Belüftungsbedingungen verfügen und die Verwendung von Materialien, die diffuse Reflexionen verursachen können, auf ein Minimum beschränken.
(5) Kohlendioxidlaser, Erbiumlaser und andere Behandlungen erzeugen leicht Rauch und Staub, und der Operationssaal, in dem diese Geräte aufgestellt werden, muss installiert sein
Staubabsaugvorrichtung.
(6) Informationen zur Krankengeschichte und verschiedene Elemente sollten von entsprechendem Personal verwaltet werden.
(7) Flüchtige Reagenzien oder Desinfektionsmittel, die durch Laser entzündet werden können, sind in Innenräumen verboten. Huyinyingyan
(3) Sicherer Umgang mit den Geräten im Behandlungsraum
(1) Die Bedienung darf nur durch fachlich geschultes Personal erfolgen.
(2) Die verwendete Ausrüstung muss über vollständige Produktzertifikate und Produktionslizenzen verfügen und es dürfen keine Produkte verwendet werden.
(3) Das Öffnen, Bedienen und Schließen des Geräts muss den Vorschriften und Anforderungen des Produkthandbuchs entsprechen. Stellen Sie vor der Behandlung sicher, dass alle Funktionen des Geräts (insbesondere die Kühlfunktion) normal funktionieren.
(4) Die Bedienung der Laserausrüstung darf nur durch dafür zuständiges Personal erfolgen und der Laserstrahl darf nicht auf Metalloberflächen gerichtet werden.
(5) Die Geräte sollten regelmäßig gewartet und instand gehalten werden, und Parameter wie die Leistung sollten regelmäßig überprüft werden.
(6) Die Stromversorgung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.
(4) Anforderungen an Betreiber
(1) Lasermedizintechniker müssen über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.
(2) Ärzte, die Hautlaserbehandlungen durchführen, sollten über eine gewisse klinische Erfahrung in dermatologischer Behandlung verfügen.

(3) Ärzte, die Hautlaserbehandlungen durchführen, sollten eine formelle Ausbildung absolvieren und die Grundkenntnisse über Laser, lasertechnische Parameter und Betriebsmethoden beherrschen.
(4) Die Praktizierenden sollten regelmäßig geschult und weitergebildet werden.
(5) Betriebsverfahren
(1) Führen Sie vor der Operation ein Gespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen, um sie über die möglichen Risiken und postoperativen Vorsichtsmaßnahmen der Laserchirurgie zu informieren, damit die Erwartungen des Patienten angemessen sind. Alle Patienten sollten vor der Operation eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
(2) Führen Sie die präoperativen Vorbereitungen wie gewohnt durch, reinigen und desinfizieren Sie das Operationsfeld nach Bedarf und führen Sie bei Bedarf eine lokale Desinfektion durch.
Lokalanästhesie und topische Anästhesie. Der Einsatz von Anästhetika sollte sicheren und standardisierten Prinzipien folgen.
(3) Wählen Sie basierend auf der Diagnose des Patienten den geeigneten Laser und die geeigneten Laserparameter für die Behandlung aus. Während der Behandlung muss die umgebende normale Haut angemessen geschützt werden, und das Personal sollte zum Schutz seiner Augen eine Schutzbrille tragen.
(4) Nach der Behandlung kann bei Bedarf ein Schutzmittel äußerlich auf die Wunde aufgetragen werden, um einer Infektion vorzubeugen.
(5) Postoperative Infektionen sollten vermieden werden. Es können externe oder orale Antibiotika eingesetzt werden. Kratzen und anstrengende körperliche Betätigung sollten im Behandlungsbereich vermieden werden.
Nach einer kosmetischen Laser- oder Photorejuvenation-Operation sollte Sonneneinstrahlung vermieden werden.
(6) Wenn beim Patienten nach der Operation unerwartete Situationen auftreten, sollte er sich so bald wie möglich an den Arzt wenden und eine Nachuntersuchung vereinbaren.
(6) Personenschutz
(1) Laser der Klassen II–IV sollten mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden.
(2) Unbeteiligten ist während der Behandlung das Betreten des Geländes und der Aufenthalt dort zu untersagen.
(3) Während der Laserbehandlung muss ausreichend Licht vorhanden sein, um die Pupillen zu verkleinern und die Augen zu schützen. Gleichzeitig ist ein direkter Blick strengstens untersagt.
Laserstrahl. (4) Während der Behandlung sollte das Personal je nach Wellenlänge des Behandlungslasers spezielle Schutzbrillen tragen; die Patienten sollten ihre Augen mit einer schwarzen Schutzbrille oder getränkter Gaze bedecken.
(5) Während der Behandlung sollte darauf geachtet werden, die normale Haut außerhalb des Behandlungsbereichs zu schützen. Der Bediener sollte einen langärmeligen Overall tragen. Der Laserkopf sollte während des Betriebs auf den Behandlungsbereich gerichtet sein und in keine Richtung gedreht werden.
(6) Intensivierung der Aufklärung zum Thema Lasersicherheit und Laserschutz.